AfD-Mitglied

AfD-Mitglied und Jagdschein - passt das zusammen?

Grundsätzlich ja: Eine Mitgliedschaft in der AfD und die Jagdleidenschaft schließen sich nicht automatisch aus. Man muss allerdings zwei unterschiedliche Fragen auseinanderhalten: die persönliche politische Überzeugung und die rechtlichen Voraussetzungen für den Besitz eines Jagdscheins und von Jagdwaffen in Deutschland.

Für Jäger ist das Thema besonders relevant, weil der Jagdschein nicht nur jagdliche Kenntnisse voraussetzt. Wer legal Waffen besitzen möchte, muss zusätzlich die waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dabei spielt die persönliche Zuverlässigkeit eine zentrale Rolle.

1. Was sagt das Recht?

Nach § 5 Waffengesetz kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlen, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass jemand Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt oder unterstützt. Diese Prüfung betrifft den Waffenbesitz und kann sich dadurch unmittelbar auf den Jagdschein auswirken.

Entscheidend ist allerdings die aktuelle Rechtsprechung:
  • Sachsen-Anhalt: Das Oberverwaltungsgericht hat am 7. August 2026 und erneut am 16. Oktober 2026 in Eilverfahren Entscheidungen bestätigt, die für Mitglieder des dortigen AfD-Landesverbands waffenrechtliche Unzuverlässigkeit angenommen haben. Im Oktober ging es ausdrücklich auch um die Einziehung eines Jagdscheins. Die Hauptsachefragen sind damit nicht abschließend geklärt.
  • Thüringen: Das Verwaltungsgericht Gera gab am 9. Februar 2026 mehreren AfD-Mitgliedern recht, gegen die allein aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft waffenrechtliche Maßnahmen ergangen waren. Das Gericht sah die Voraussetzungen für eine pauschale Annahme der Unzuverlässigkeit nicht als ausreichend belegt an.

Die Rechtslage ist also nicht mit einem einfachen bundesweiten Ja oder Nein zu beschreiben. Es kommt unter anderem auf den betroffenen Landesverband, die behördliche Entscheidung und den jeweiligen Verfahrensstand an.

2. Passt eine AfD-Mitgliedschaft zur Jagd?

Das ist eine politische und persönliche Frage, keine rein jagdrechtliche.

Jagd verlangt unter anderem Verantwortungsbewusstsein, sichere Waffenhandhabung, Achtung vor dem Leben, Kenntnis des Jagdrechts und die Bereitschaft, Verantwortung für Wildbestand und Lebensräume zu übernehmen. Diese Anforderungen erfüllen oder verfehlen Menschen nicht automatisch aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft.

Sinnvoll ist deshalb, drei Dinge getrennt zu betrachten:

  • Die politische Überzeugung: Welche konkreten Positionen vertritt jemand?
  • Das persönliche Verhalten: Respektiert die Person demokratische Regeln, andere Menschen und das geltende Recht?
  • Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit: Erfüllt sie die gesetzlichen Anforderungen, die für Jagdschein und Waffenbesitz gelten?

Man stelle sich einmal vor, einem Jagdpächter würde bereits im ersten Jagdjahr der Jagdschein entzogen. Der Jagdpachtvertrag liefe jedoch unverändert weiter, und der Betroffene müsste weiterhin für sämtliche vereinbarten Kosten aufkommen, obwohl er die Jagd nicht mehr ausüben dürfte.

Das wäre für den Betroffenen eine existenzielle Belastung. Er müsste für ein Jagdrevier bezahlen, das er selbst nicht mehr bejagen darf. Je nach Vertragslage und den rechtlichen Umständen könnte er damit über Jahre an erhebliche finanzielle Verpflichtungen gebunden bleiben.

Besonders bedenklich wäre es, wenn der Eindruck entstünde, dass eine solche Entscheidung nicht auf objektiven rechtlichen Kriterien, sondern auf der politischen Einstellung des Betroffenen beruhte.

Man stelle sich vor, ein Jagdpächter hätte das Gefühl, nur dann unbehelligt weiterjagen zu können, wenn er politisch die „richtige“ Meinung vertritt. Wer sich dagegen anders orientiert, müsste befürchten, seine Jagdmöglichkeit zu verlieren, während die finanziellen Verpflichtungen bestehen bleiben.

Eine solche Vorstellung wäre mit rechtsstaatlichen Grundsätzen kaum vereinbar, sofern politische Gesinnung tatsächlich zum entscheidenden Kriterium gemacht würde. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Jagdschein entzogen werden darf und welche Folgen das für den Jagdpachtvertrag hat, muss allerdings anhand der geltenden Gesetze und des konkreten Vertrags beurteilt werden.

Niemand sollte den Eindruck haben müssen, zwischen seiner politischen Überzeugung und seiner wirtschaftlichen Existenz wählen zu müssen.

 

Mein Fazit

Politisch kann man über die AfD-Mitgliedschaft streiten; jagdrechtlich darf man die konkreten gesetzlichen Voraussetzungen nicht ignorieren. Eine pauschale Aussage, jedes AfD-Mitglied dürfe einen Jagdschein besitzen oder keines dürfe ihn besitzen, wäre angesichts der aktuellen, regional unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen nicht zutreffend.

Es gibt in der CDU einen neuen Staatssekretär, dem ich persönlich niemals eine Schusswaffe anvertrauen würde. Meiner Meinung nach lässt er die dafür notwendige geistige Reife vermissen. Das ist allerdings ausdrücklich meine persönliche Einschätzung.

Wenn jedoch einem Mitglied oder Sympathisanten der AfD allein aufgrund seiner politischen Gesinnung der Jagdschein verweigert oder sogar entzogen werden soll, halte ich das für höchst bedenklich. Das erinnert mich an Methoden, wie man sie aus der DDR kennt, in der staatliche Willkür und politische Gesinnungskontrolle zum Alltag gehörten.

Immer wieder wird der Verfassungsschutz als Institution bezeichnet, die unsere Demokratie schützen soll. Doch wie unabhängig kann eine solche Behörde tatsächlich sein, wenn sie politisch weisungsgebunden von den jeweiligen Altparteien-Justizministern ist? Gerade deshalb muss genau hingeschaut werden, wo die Grenzen zwischen legitimer Gefahrenabwehr und politischer Einflussnahme verlaufen.

Das ist nach meiner Meinung nur noch reine Willkür um den Willen des Bürgers die AfD zu wählen brechen zu wollen.

Deshalb hoffe ich, dass die AfD bei den Wählern weiter an Zuspruch gewinnt und die etablierten Parteien dadurch ihre bisherige Machtposition verlieren. Sie sollen auf die Oppositionsbank verwiesen werden und dort erfahren, wie es ist, nicht mehr über eine eigene Mehrheit zu verfügen.

Denn für mich gehört es zu einer funktionierenden Demokratie, dass keine Partei dauerhaft davon ausgehen kann, an der Macht zu bleiben. Wer regiert, muss sich der Kritik stellen und damit rechnen, bei der nächsten Wahl von den Wählern abgewählt zu werden.

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